Solidaritätszuschlag-Rechner 2026
Seit der Soli-Reform zahlen nur noch Besserverdiener den Solidaritätszuschlag. Dieser Rechner prüft anhand deiner festgesetzten Einkommensteuer und der Freigrenzen 2026, ob du Soli-frei bist, in der Milderungszone liegst oder die vollen 5,5 % zahlst.
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Wozu dient der Solidaritätszuschlag-Rechner 2026?
Seit der Soli-Reform zahlt nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Solidaritätszuschlag. Dieser Rechner prüft anhand deiner festgesetzten Einkommensteuer und der Freigrenzen 2026, ob du komplett soli-frei bist, in der sogenannten Milderungszone liegst oder den vollen Satz von 5,5 Prozent trägst.
Du gibst deine festgesetzte Jahres-Einkommensteuer ein und wählst Einzel- oder Zusammenveranlagung. Liegt die Steuer unter der Freigrenze (19.950 Euro einzeln, 39.900 Euro zusammen), fällt kein Soli an. Knapp darüber begrenzt die Milderungszone den Zuschlag auf 11,9 Prozent des Betrags oberhalb der Freigrenze, damit der Übergang nicht abrupt erfolgt. Erst bei höheren Steuern greift der volle Satz von 5,5 Prozent. Der Rechner zeigt deinen tatsächlichen Soli, den effektiven Satz und in welcher Zone du dich befindest.
Beispiele
- Festgesetzte ESt 9.000 € (Einzel): unter der Freigrenze von 19.950 €, daher
0 € Soli. - ESt 21.000 € (Einzel): Milderungszone, Soli = 11,9 % von 1.050 € = rund
125 €. - ESt 40.000 € (Einzel): voller Satz, Soli = 5,5 % =
2.200 €. - Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Freigrenze auf 39.900 €, sodass Paare deutlich später Soli zahlen.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag-Rechner 2026
Ab welcher Einkommensteuer zahle ich 2026 Soli?
Erst wenn deine festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze überschreitet: 19.950 Euro bei Einzelveranlagung und 39.900 Euro bei Zusammenveranlagung. Darunter ist der Soli null.
Was ist die Milderungszone?
Ein Übergangsbereich knapp über der Freigrenze. Damit der Soli nicht schlagartig auf den vollen Betrag springt, wird er dort auf 11,9 Prozent des Steuerbetrags oberhalb der Freigrenze begrenzt.
Worauf wird der Soli berechnet?
Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommen- bzw. Lohnsteuer, nicht das Einkommen selbst. Der volle Satz beträgt 5,5 Prozent dieser Steuer.
Zahlen Kapitalanleger auch nach der Reform Soli?
Ja. Auf die Abgeltungsteuer von Kapitalerträgen wird der Solidaritätszuschlag unverändert mit 5,5 Prozent erhoben, unabhängig von den hier genannten Freigrenzen.