Finanzen

VL- & Arbeitnehmersparzulage-Rechner 2026

Vermögenswirksame Leistungen plus staatliche Arbeitnehmersparzulage können sich richtig lohnen. Dieser Rechner ermittelt für 2026 deinen jährlichen VL-Sparbetrag, die Sparzulage (20 % bzw. 9 %) und prüft die Einkommensgrenzen.

Wozu dient der VL- & Arbeitnehmersparzulage-Rechner 2026?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Spar-Baustein, den viele Arbeitgeber per Tarif- oder Arbeitsvertrag bezuschussen – und auf den der Staat unter bestimmten Einkommensgrenzen die Arbeitnehmersparzulage obendrauf legt. Dieser Rechner ermittelt für 2026 deinen jährlichen VL-Sparbetrag, trennt Eigenanteil und Arbeitgeberzuschuss und berechnet die staatliche Förderung je nach Anlageart. Für Aktienfonds-Sparpläne gibt es 9 Prozent Zulage auf bis zu 400 Euro im Jahr, sofern dein zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Bei Bausparverträgen und Baudarlehen beträgt die Zulage 20 Prozent auf bis zu 470 Euro, hier liegen die Einkommensgrenzen niedriger bei 17.900 bzw. 35.800 Euro. Der Rechner prüft deinen Anspruch, zeigt den Gesamtzufluss aus VL plus Zulage und die Förderquote auf deinen Eigenanteil – damit du erkennst, wie stark sich dieses oft ungenutzte Extra wirklich lohnt.

Beispiele

  • 40 € VL/Monat in Aktienfonds = 480 € im Jahr; gefördert werden 400 €, Zulage 36 €.
  • Bausparvertrag mit 470 € förderfähig und 20 %: bis zu 94 € Sparzulage pro Jahr.
  • Ledig mit 30.000 € zvE liegt unter der 40.000-€-Grenze → voller Anspruch auf die Fonds-Zulage.
  • Übersteigt das Einkommen die Grenze, entfällt die Zulage – der Arbeitgeberzuschuss bleibt aber bestehen.

Häufige Fragen zum VL- & Arbeitnehmersparzulage-Rechner 2026

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

Bei VL-Anlage in Aktienfonds beträgt sie 9 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr (also bis 36 Euro), bei Bausparverträgen und Baudarlehen 20 Prozent auf maximal 470 Euro (bis 94 Euro). Beide Förderwege lassen sich kombinieren.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Für die Fondsförderung darf das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Zusammenveranlagte) nicht überschreiten. Für die Bausparförderung gelten 17.900 bzw. 35.800 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.

Wie bekomme ich die Sparzulage ausgezahlt?

Du beantragst sie in deiner Einkommensteuererklärung über die Anlage VL. Das Anbieterinstitut (Fondsgesellschaft oder Bausparkasse) übermittelt dem Finanzamt elektronisch die Daten. Die Zulage wird festgesetzt, aber meist erst bei Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Wie lange ist die Bindungsfrist?

VL-Verträge laufen typischerweise sieben Jahre: sechs Jahre Einzahlung plus ein Jahr Ruhephase. Die Arbeitnehmersparzulage wird erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt. Der Arbeitgeberzuschuss fließt dagegen monatlich in den Vertrag.