Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Wer einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, zahlt der Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene Zinsen. Dieser Rechner schätzt sie aus Restschuld, Restlaufzeit, vereinbartem Sollzins und dem aktuellen Wiederanlagezins inklusive Bearbeitungspauschale.
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Wozu dient der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner?
Wer einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, muss der Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) als Ausgleich für entgangene Zinsen zahlen. Dieser Rechner schätzt sie nach der vereinfachten Aktiv-Aktiv-Methode aus Restschuld, vereinbartem Sollzins, aktuellem Wiederanlagezins und Restlaufzeit – zuzüglich einer Bearbeitungspauschale.
Kern ist die Zinsdifferenz zwischen deinem alten Sollzins und dem heutigen Wiederanlagezins über die noch verbleibende Zinsbindung, abgezinst auf den Barwert. Liegt der Wiederanlagezins über dem Sollzins, entsteht kein Schaden und es fällt keine VFE an. Die Ausgabe ist eine fundierte Orientierung, nicht die exakte Bankberechnung.
Beispiele
- Restschuld 200.000 €, Sollzins 3,8 %, Wiederanlagezins 2,6 %: Zinsdifferenz 1,2 %.
- Bei 5 Jahren Restlaufzeit ergibt sich eine geschätzte VFE von rund 11.062 € (ca. 5,5 % der Restschuld).
- Die Bearbeitungspauschale ist auf
0,25 %der Restschuld, höchstens 500 €, gedeckelt. - Steigt der Wiederanlagezins über den Sollzins, zeigt der Rechner keine VFE an.
Häufige Fragen zum Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Wann darf die Bank eine VFE verlangen?
Bei vorzeitiger Ablösung eines Festzinsdarlehens innerhalb der Zinsbindung. Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ohne VFE.
Wie genau ist die Schätzung?
Sie nutzt die vereinfachte Aktiv-Aktiv-Methode. Banken rechnen oft detaillierter mit dem exakten Tilgungsplan; das Ergebnis ist daher eine belastbare Größenordnung.
Was ist der Wiederanlagezins?
Der Zins, zu dem die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld am Kapitalmarkt neu anlegen kann. Je höher er ist, desto geringer der Zinsschaden und die VFE.
Kann die VFE auch null sein?
Ja. Liegt der aktuelle Wiederanlagezins auf oder über deinem Sollzins, entsteht der Bank kein Schaden und es fällt keine Entschädigung an.