Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner 2026
Kurzfristige Beschäftigungen sind 2026 bis 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate sozialversicherungsfrei, unabhängig vom Verdienst. Dieser Rechner prüft die Zeitgrenzen, berechnet deinen Verdienst und die optionale Pauschalsteuer von 25 %.
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Wozu dient der Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner 2026?
Eine kurzfristige Beschäftigung ist 2026 bis zu 70 Arbeitstage oder drei Monate sozialversicherungsfrei – unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Dieser Rechner prüft, ob deine geplanten Arbeitstage die Zeitgrenze einhalten, und ermittelt aus Tagessatz und Anzahl der Tage deinen Bruttoverdienst.
Du wählst, ob individuell über deine Lohnsteuermerkmale oder pauschal mit 25 % (vom Arbeitgeber getragen) versteuert wird. Der Rechner zeigt dir den Brutto- und Nettoverdienst, die optionale Pauschalsteuer sowie deinen durchschnittlichen Tagesnetto. So siehst du vor Antritt eines Ferien- oder Saisonjobs, was unterm Strich übrig bleibt und ab wann die SV-Freiheit kippt. Bei mehr als 70 Tagen weist der Rechner darauf hin, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.
Beispiele
- Ferienjob:
40 Tage × 120 €ergeben4.800 €Brutto – SV-frei, da unter 70 Tagen. - Pauschalsteuer: Bei pauschaler Versteuerung trägt der Arbeitgeber
25 % von 4.800 € = 1.200 €, dein Netto bleibt 4.800 €. - Über der Grenze:
75 Tagelösen den Hinweis „nicht mehr SV-frei“ aus – hier ist ein Midijob zu prüfen. - Geringer Verdienst: Bleibt der Jahresbrutto unter 13.578 €, fällt bei individueller Versteuerung 0 € Lohnsteuer an.
Häufige Fragen zum Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner 2026
Wie viele Tage darf eine kurzfristige Beschäftigung 2026 dauern?
Maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate im Kalenderjahr. Innerhalb dieser Grenze ist die Beschäftigung unabhängig vom Verdienst sozialversicherungsfrei.
Fallen Sozialabgaben an?
Nein. Solange die Zeitgrenze von 70 Tagen bzw. drei Monaten eingehalten wird, sind keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung fällig.
Was bedeutet die Pauschalsteuer von 25 %?
Der Arbeitgeber kann den Lohn pauschal mit 25 % versteuern und trägt diese Steuer selbst. Für dich bleibt der Bruttoverdienst dann steuerfrei, das Netto entspricht dem Brutto.
Muss ich den Verdienst in der Steuererklärung angeben?
Bei individueller Versteuerung über die Lohnsteuermerkmale ja – der Verdienst fließt in dein zu versteuerndes Einkommen ein. Bei Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber entfällt die Angabe.