Beitragsbemessungsgrenzen-Rechner 2026
2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 € monatlich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € in Kranken- und Pflegeversicherung. Über diesen Grenzen zahlst du keine zusätzlichen Beiträge. Dieser Rechner zeigt deinen beitragspflichtigen Anteil und wie viel deines Gehalts beitragsfrei bleibt.
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Wozu dient der Beitragsbemessungsgrenzen-Rechner 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 liegen sie bei 8.450 € monatlich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.
Dieser Rechner zeigt für dein Bruttogehalt den beitragspflichtigen und den beitragsfreien Anteil getrennt nach Versicherungszweig sowie die prozentuale Ausschöpfung der Grenzen. Zusätzlich prüft er die Versicherungspflichtgrenze von 6.450 €, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich wird. So erkennst du, wie viel deines Gehalts überhaupt verbeitragt wird und ab wann zusätzliches Einkommen sozialabgabenfrei bleibt – wichtig für Gehaltsverhandlungen und Vorsorgeplanung.
Beispiele
- 6.000 € Brutto: Voll beitragspflichtig in RV/ALV, in KV/PV nur bis 5.812,50 € – 187,50 € bleiben dort beitragsfrei.
- Ausschöpfung: 6.000 € entsprechen 71 % der RV-Grenze, aber 100 % der KV-Grenze.
- PKV-Wechsel: Erst ab mehr als 6.450 € monatlich ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
- Hohes Gehalt: Bei 10.000 € sind 1.550 € in RV/ALV und 4.187,50 € in KV/PV beitragsfrei.
Häufige Fragen zum Beitragsbemessungsgrenzen-Rechner 2026
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € pro Monat (101.400 € im Jahr), in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € pro Monat (69.750 € im Jahr).
Was bedeutet beitragsfreies Einkommen?
Gehaltsanteile oberhalb der jeweiligen BBG werden nicht mit Beiträgen belegt. Eine Gehaltserhöhung in diesem Bereich kostet dich keine zusätzlichen Sozialabgaben.
Ab wann kann ich in die PKV wechseln?
Sobald dein regelmäßiges Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € pro Monat (2026) übersteigt.
Warum gibt es zwei verschiedene Grenzen?
Renten-/Arbeitslosenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung haben historisch unterschiedliche Bemessungsgrenzen, daher wird dein Gehalt getrennt betrachtet.