Recht

Mindestlohn-Rechner 2026

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 €. Dieser Rechner zeigt dir, wie viel das bei deiner Wochenarbeitszeit brutto im Monat und im Jahr bedeutet, ob dein aktueller Lohn über dem Mindestlohn liegt und wie viel mehr du 2027 verdienst.

Wozu dient der Mindestlohn-Rechner 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 €. Dieser Rechner rechnet den Stundensatz auf dein Monats- und Jahresbrutto um – abhängig von deiner Wochenarbeitszeit und dem Wochenfaktor pro Monat (Standard 4,345).

Du gibst zusätzlich deinen aktuellen Stundenlohn ein und siehst sofort, ob du über oder unter dem Mindestlohn liegst. Liegt dein Lohn darunter, weist der Rechner die monatliche Unterzahlung aus – also den Betrag, der dir rechtlich zusteht. Außerdem zeigt er den Sprung zum Mindestlohn 2027 in Euro und Prozent, sodass du die kommende Erhöhung schon heute einplanen kannst. Praktisch für Arbeitnehmer, Minijobber und Personalplanung gleichermaßen.

Beispiele

  • Vollzeit: 40 h × 13,90 € × 4,345 ergeben rund 2.416 € Monatsbrutto.
  • Unter Mindestlohn: Bei 12,50 € fehlen 1,40 € pro Stunde – das sind ca. 243 € Unterzahlung im Monat.
  • Teilzeit: 20 h pro Woche zum Mindestlohn ergeben gut 1.208 € brutto monatlich.
  • Erhöhung 2027: Der Anstieg von 13,90 auf 14,60 € entspricht rund +5 % oder etwa 122 € mehr im Monat bei Vollzeit.

Häufige Fragen zum Mindestlohn-Rechner 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde.

Wann steigt der Mindestlohn auf 14,60 €?

Zum 1. Januar 2027. Das entspricht einer Erhöhung um etwa 5 % gegenüber 2026.

Wie wird aus dem Stundenlohn der Monatslohn?

Stundenlohn mal Wochenstunden mal Wochenfaktor pro Monat. Der übliche Faktor ist 4,345 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate).

Was tun, wenn mein Lohn unter dem Mindestlohn liegt?

Dir steht die Differenz zu. Der Rechner zeigt die monatliche Unterzahlung; du kannst die Nachzahlung beim Arbeitgeber einfordern.