Sozialabgaben-Rechner 2026
Vom Bruttogehalt gehen 2026 rund 20 % für Sozialversicherung ab. Dieser Rechner zerlegt deine Abgaben in Renten- (18,6 %), Arbeitslosen- (2,6 %), Kranken- (14,6 % + Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung inklusive Kinderlosenzuschlag und berücksichtigt die Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
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Wozu dient der Sozialabgaben-Rechner 2026?
Vom Bruttogehalt gehen 2026 rund 20 % für die Sozialversicherung ab. Dieser Rechner zerlegt deinen Arbeitnehmeranteil in Renten- (18,6 %), Arbeitslosen- (2,6 %), Kranken- (14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (3,6 % Basis). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Berücksichtigt werden die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 sowie der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung, den kinderlose Versicherte ab 23 Jahren allein tragen. Du siehst die Einzelbeiträge, deine Gesamtabgaben pro Monat und Jahr, die Abgabenquote, dein Netto vor Steuern und den geschätzten Arbeitgeberanteil. So verstehst du genau, wohin dein Bruttogehalt fließt und wie stark der Kinderlosenzuschlag ins Gewicht fällt.
Beispiele
- 3.500 € Brutto: Rund 761 € Sozialabgaben als Arbeitnehmer – etwa 21,8 % Abgabenquote.
- Zusatzbeitrag: Ein KV-Zusatzbeitrag von 2,9 % verteuert deinen KV-Anteil um die Hälfte dieses Satzes.
- Kinderlosenzuschlag: Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % extra in der Pflegeversicherung – bei 3.500 € etwa 21 € im Monat.
- Hohes Gehalt: Oberhalb von 8.450 € bzw. 5.812,50 € werden die Beiträge durch die BBG gedeckelt.
Häufige Fragen zum Sozialabgaben-Rechner 2026
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?
Der Arbeitnehmeranteil liegt grob bei 20 % des Bruttos: 9,3 % Rente, 1,3 % Arbeitslosen, etwa 8 % Kranken inkl. Zusatzbeitrag und 1,8 % Pflege – jeweils der hälftige Beitrag.
Was ist der Kinderlosenzuschlag?
Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 %, den sie allein tragen. Eltern sind davon befreit.
Zählt der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
Ja. Zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig geteilt wird.
Ist das schon mein Nettogehalt?
Nein. Der Rechner zeigt das Netto vor Steuern. Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer werden zusätzlich abgezogen.