Steuerklassenwahl-Rechner 2026 (Ehepaare)
Verheiratete können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Dieser Rechner vergleicht die unterjährige Lohnsteuerlast beider Varianten anhand eurer beiden Bruttogehälter 2026 und zeigt, welche Kombination monatlich mehr Netto bringt.
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Wozu dient der Steuerklassenwahl-Rechner 2026 (Ehepaare)?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Beide führen über das Jahr gesehen zur gleichen festgesetzten Jahressteuer, weil das Ehepaar ohnehin zusammen veranlagt wird. Sie unterscheiden sich aber im unterjährigen Lohnsteuerabzug und damit darin, wie das verfügbare Netto auf die beiden Partner verteilt wird.
Dieser Rechner vergleicht die monatliche Lohnsteuerlast beider Varianten anhand eurer Jahresbruttogehälter 2026. Bei stark unterschiedlichen Gehältern ist meist III/V vorteilhaft, weil der Höherverdiener vom günstigen Splittingtarif in Klasse III profitiert. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV einfacher und genauer. Der ausgewiesene Liquiditätsvorteil zeigt, wie viel mehr unterm Jahr netto bleibt, ohne dass sich die endgültige Steuerschuld ändert.
Beispiele
- Partner A 50.000 €, Partner B 25.000 €: deutlicher Gehaltsunterschied, daher Empfehlung
III/V. - Zwei nahezu gleiche Gehälter von je 40.000 €: Empfehlung
IV/IV, da kaum Liquiditätsvorteil entsteht. - Bei III/V trägt der Höherverdiener in Klasse III die geringste Lohnsteuer, der Partner in Klasse V die höchste.
- Egal welche Kombination: die Jahressteuer bei Zusammenveranlagung bleibt gleich, nur der monatliche Abzug verschiebt sich.
Häufige Fragen zum Steuerklassenwahl-Rechner 2026 (Ehepaare)
Spare ich mit III/V wirklich Steuern?
Nein, nicht dauerhaft. Die Jahressteuer ist bei Zusammenveranlagung in beiden Kombinationen identisch. III/V verschiebt nur die unterjährige Liquidität zugunsten des Höherverdieners; eine Nachzahlung oder Erstattung gleicht das aus.
Wann lohnt sich III/V?
Vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, als Faustregel etwa ab dem 1,5-fachen Gehaltsunterschied. Dann bleibt unterm Jahr mehr Netto übrig.
Was ist mit dem Faktorverfahren in IV/IV?
Das optionale Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuer schon unterm Jahr fairer auf beide Partner und vermeidet hohe Nachzahlungen. Dieser Rechner bildet die klassische Kombination IV/IV ohne Faktor ab.
Beeinflusst die Steuerklasse Lohnersatzleistungen?
Ja. Eltern- oder Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Nettolohn. Wer eine solche Leistung erwartet, sollte rechtzeitig die günstigere Steuerklasse wählen, da dies das Berechnungs-Netto erhöhen kann.