Werbungskosten-Rechner 2026
Erst Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bringen 2026 zusätzliche Steuerersparnis. Dieser Rechner addiert Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung und Co. und zeigt deinen steuerwirksamen Mehrbetrag.
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Wozu dient der Werbungskosten-Rechner 2026?
Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro als Werbungskosten ab, ganz ohne Belege. Eine Steuererklärung mit einzelnen Werbungskosten lohnt sich daher erst, wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben diese Grenze überschreiten. Dieser Rechner summiert deine wichtigsten Posten und zeigt, ob und wie weit du darüber liegst.
Du trägst Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel und Geräte sowie Fortbildung und Fachliteratur ein. Der Rechner bildet die Summe, vergleicht sie mit dem Pauschbetrag und ermittelt den steuerwirksamen Mehrbetrag. Über deinen Grenzsteuersatz berechnet er die reale Steuerersparnis, optional inklusive Solidaritätszuschlag. Liegst du noch unter 1.230 Euro, siehst du den Fehlbetrag, der bis zur lohnenden Grenze fehlt.
Beispiele
- Pendler 1.500 €, Homeoffice 600 €, Arbeitsmittel 400 €, Fortbildung 300 €: Summe 2.800 €, Mehrbetrag
1.570 €. - Bei 30 % Grenzsteuersatz ergibt der Mehrbetrag rund 471 € Ersparnis, mit Soli etwa 497 €.
- Gesamte Werbungskosten von nur 900 €: unter dem Pauschbetrag, Fehlbetrag
330 €, keine zusätzliche Wirkung. - Jede zusätzliche 100 € über dem Pauschbetrag bringen bei 30 % genau 30 € zurück.
Häufige Fragen zum Werbungskosten-Rechner 2026
Was sind Werbungskosten?
Alle beruflich veranlassten Ausgaben, etwa Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung oder Bewerbungskosten. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?
Er beträgt 1.230 Euro und wird automatisch berücksichtigt. Einzelne Werbungskosten nachzuweisen lohnt sich nur, wenn sie diesen Betrag übersteigen.
Wie viel spare ich durch höhere Werbungskosten?
Du sparst deinen Grenzsteuersatz auf den Betrag über dem Pauschbetrag. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz bringt jeder zusätzliche Euro über 1.230 Euro rund 30 Cent zurück, plus eventuell Soli.
Zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten?
Ja. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil der Werbungskosten und wird zusammen mit allen anderen Posten gegen den Pauschbetrag von 1.230 Euro gerechnet.