Mieterhöhung-Kappungsgrenze-Rechner
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % in angespannten Märkten 15 % anheben. Dieser Rechner vergleicht Wunsch-, Vergleichs- und Kappungs-Grenze und zeigt dir die rechtlich zulässige Maximalmiete.
Dieses Tool ist für Mitglieder
Dieses Premium-Tool schaltest du mit einem kostenlosen Konto frei — zusammen mit allen anderen Profi-Tools und den ganzen Wissen-Artikeln.
100 % kostenlos · keine Kreditkarte · sofort freigeschaltet
Wozu dient der Mieterhöhung-Kappungsgrenze-Rechner?
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt der gesetzlichen Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um höchstens 20 % steigen, in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15 %. Zusätzlich begrenzt die ortsübliche Vergleichsmiete die Erhöhung nach oben.
Der Rechner vergleicht die Miete vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die Vergleichsmiete mit der jeweiligen Kappungsgrenze. Du siehst die rechtlich zulässige Maximalmiete, welcher der beiden Faktoren begrenzt, wie viel Erhöhungsspielraum noch bleibt und ob die aktuelle Miete bereits ausgereizt ist.
Beispiele
- Miete vor 3 Jahren 700 €, angespannter Markt (15 %): Kappungsgrenze = 805 €.
- Vergleichsmiete 900 € liegt über der Kappungsgrenze → zulässig sind nur 805 €, begrenzend ist die Kappungsgrenze.
- Aktuelle Miete 750 € → maximal zulässige Erhöhung 55 € bzw. 7,33 %.
- Im normalen Markt (20 %) wäre die Kappungsgrenze
840 €und die Vergleichsmiete würde mit 900 € erst danach begrenzen.
Häufige Fragen zum Mieterhöhung-Kappungsgrenze-Rechner
Was bedeutet Kappungsgrenze genau?
Sie begrenzt, um wie viel Prozent eine Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden darf: 20 % im Normalfall, 15 % in angespannten Märkten.
Zählt für die 3 Jahre die letzte Erhöhung oder der Einzug?
Maßgeblich ist die Kaltmiete genau drei Jahre vor dem Wirksamwerden der neuen Erhöhung, unabhängig davon, wann der Mietvertrag begann.
Kann der Vermieter über die Vergleichsmiete hinaus erhöhen?
Nein. Eine Vergleichsmieten-Erhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nie überschreiten, selbst wenn die Kappungsgrenze noch Spielraum ließe.
Gilt die 15-%-Grenze überall?
Nur in Gebieten, die per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Andernfalls gelten die üblichen 20 %.